3. Säule – gebundene Vorsorge

Für das Jahr 2025 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):

  • CHF 7’258 maximal für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • CHF 36’288 maximal bzw. 20% vom Erwerbseinkommen für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Für mehr Flexibilität oder Optimierung der Renditemöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Vorsorgekonto oder Depot der Säule 3A bei der Bank Ihres Vertrauens einzurichten.

Gewichten Sie den Risikoschutz höher, empfehlen wir Ihnen eine Versicherungslösung zu prüfen. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Varianten auf.

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Für das Jahr 2025 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):
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