3. Säule – gebundene Vorsorge

Für das Jahr 2026 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):

Für mehr Flexibilität oder Optimierung der Renditemöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Vorsorgekonto oder Depot der Säule 3A bei der Bank Ihres Vertrauens einzurichten.

  • CHF 7’258 maximal für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • CHF 36’288 maximal bzw. 20% vom Erwerbseinkommen für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Gewichten Sie den Risikoschutz höher, empfehlen wir Ihnen eine Versicherungslösung zu prüfen. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Varianten auf.

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