Rückerstattung der Verrechnungssteuer elektronisch beantragen

In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen. Das minimiert den Aufwand und bedeutet einen weiteren Schritt Richtung E-Government. Erfahren Sie mehr unter folgendem Link.

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Zum 1. Januar 2025 treten neue Änderungen bei der Mehrwertsteuer in Kraft. Die nachfolgende Tabelle
Für das Jahr 2025 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):
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