3. Säule – gebundene Vorsorge

Für das Jahr 2023 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):

  • CHF  7’056    maximal für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • CHF 35’280   maximal bzw. 20% vom Erwerbseinkommen für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Wir empfehlen Ihnen, das Säule 3a Konto bei einer Bank und nicht bei einer Versicherungsgesellschaft einzurichten.

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