3. Säule – gebundene Vorsorge
Für das Jahr 2018 gelten weiterhin folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):
- Für Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 6’768 (unverändert gegenüber 2017)
- Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: max. CHF 33’840 (unverändert gegenüber 2017)
Wir empfehlen Ihnen, das Säule 3a Konto bei einer Bank und nicht bei einer Versicherungsgesellschaft einzurichten.