3. Säule – gebundene Vorsorge
Für das Jahr 2023 gelten folgende steuerlich abzugsfähige Höchstbeträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a):
- CHF 7’056 maximal für Erwerbstätige mit Pensionskasse
- CHF 35’280 maximal bzw. 20% vom Erwerbseinkommen für Erwerbstätige ohne Pensionskasse
Wir empfehlen Ihnen, das Säule 3a Konto bei einer Bank und nicht bei einer Versicherungsgesellschaft einzurichten.